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WERBUNGSKOSTEN, WERBUNGSKOSTENPAUSCHBETRAG
 

Rechtslage bis 2008:

Sie können natürlich die anhand durch Belege nachzuweisenden tatsächlich angefallenen Werbungskosten in voller Höhe ansetzen.

Statt der Einzelbelege gibt es für die Kapitaleinkünfte auch einen Pauschbetrag für Werbungskosten, der ohne Nachweis anzusetzen ist. Der Werbungskostenpauschbetrag § 9a Nr. 2 Einkommensteuergesetz entwickelte sich wie unten dargestellt (Angaben in Euro).


Rechtslage ab 2009:

Wichtig für Sie ist zu wissen, dass ab 2009

- der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen ist, und

- der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag gestrichen werden, stattdessen gibt es dann den "Sparer-Pauschbetrag".



Entwicklung Werbungskostenpauschbetrag

Jahr  Single  Ehegatten 
2003  51  102 
2004  51  102 
2005  51  102 
2006  51  102 
2007  51  102 
2008  51  102 
2009  kein Werbungskostenpauschbetrag mehr!  kein Werbungskostenpauschbetrag mehr!