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GERINGE STEUERBELASTUNGEN
 

Welche Möglichkeiten haben Sparer, um die Steuerbelastung möglichst gering zu halten?

Bisher war es so, dass Erträge in Form von Kursgewinnen steuerfrei und Dividenden oder Zinsen steuerpflichtig waren. Mit der neuen Abgeltungssteuer ist dies jedoch nicht mehr so. Es ist ab 2009 gleichgültig, ob der Ertrag aus Zins oder Kursgewinnen resultiert.



Beispiel 1:

Durch den Kauf von Anleihen unter dem Nennwert die in einer Niedrigzinsphase platziert worden sind. Ist seitdem der Marktzins gestiegen, liegt der Kurs dieser Anleihen unter 100 Prozent des Nennwerts. Sie werden aber am Ende der Laufzeit zu 100 Prozent getilgt. Der steuerfreie Kursgewinn ist vorprogrammiert bei zugleich geringer Zinszahlung. Pfandbriefe mit fünf Jahren Laufzeit werden beispielweise derzeit mit 92 Prozent des Nennwerts gehandelt bei einem Kuponzins von 2,25 Prozentpunkten.
--> Mit der neuen Abgeltungssteuer wirkt diese Strategie aber nicht mehr, weil es dann gleichgültig ist, ob der Ertrag aus Zins oder Kursgewinnen resultiert.

Beispiel 2:

Aktien sind aus steuerlicher Sicht bisher interessant, weil der Großteil der Erträge auf lange Sicht meist aus Kursgewinnen stammt. Das gilt insbesondere für börsennotierte Unternehmen, die einen großen Teil ihrer Profite reinvestieren oder für Aktienrückkäufe ausgeben und nur einen geringen für Dividenden.
-->Von 2009 an soll dagegen auch bei Aktien - sofern die Freibeträge ausgeschöpft sind - der volle Kapitalertrag pauschal mit 25 Prozent besteuert werden. Ausnahmen gelten aller Voraussicht nach für Aktienanlagen, die der Sparer vor dem 1. Januar 2009 erworben hat.

Beispiel 3:

Offene Immobilienfonds sind attraktiv, sofern ein möglichst großer Teil im Ausland steht. Die Mieteinnahmen werden meist vor Ort besteuert und damit ist der Auslandsanteil der Fondsausschüttungen für den deutschen Anleger steuerfrei.
-->Im Branchendurchschnitt liegt dieser Anteil bei etwa 50 Prozent, kann aber auch 100 Prozent der Ausschüttungen ausmachen.

Beispiel 4:

Bausparverträge haben auch einen erfreulichen Effekt auf die Besteuerung. In der Ansparphase sind die Zinsen niedrig und damit logischerweise auch die Steuerlast. Als Gegenleistung für den niedrigen Guthabenszins erhalten die Bausparer ein zinsgünstiges Darlehen.
-->Dieser Zinsvorteil ist steuerfrei.

Beispiel 5:

Angestellte und Beamte dürfen in der Riester-Rente derzeit bis zu 3 Prozent, von 2008 an 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, 63.000 €) von der Einkommensteuer befreit einzahlen.
-->Dafür werden im Alter die Auszahlungen besteuert. Mit den Einzahlungen werden bei den Anbietern - Fondsgesellschaft, Bank oder Versicherer - Ansprüche für eine private Rente erworben. Zusätzlich zum Vorteil der von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abzugsfähigen Sparbeträge haben diese Verträge noch einen Vorzug: Hält der Sparer bis zum Ende durch, sind die Kapitalerträge steuerfrei. Gleiches gilt für die Altersvorsorge über den Betrieb und für steuerlich begünstige Leibrenten, die besonders für Selbständige und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen attraktiv sein können.