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BESSERVERDIENER

Vorteil für Besserverdiener

Bezieher höherer Einkommen haben nach der neuen Regelung (ab 2009) zumindest dann einen Vorteil, wenn sie einen Großteil ihrer Erträge über festverzinsliche Wertpapiere erzielen. Denn der neue Steuersatz für Kapitalerträge liegt deutlich unterhalb des Spitzensteuersatzes von bis zu 42 Prozent.

Mit der Vereinheitlichung der Besteuerung fallen einige bestehende Regelungen weg. So etwa das Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Dividenden. Nun werden die Gewinnausschüttungen von Unternehmen an ihre Aktionäre voll besteuert; eine deutliche Benachteiligung gegenüber der bestehenden Praxis.